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Strafrecht

 

Schon während des Studiums in Regensburg war das Strafrecht von besonderem Interesse für mich und es war klar, dass wenn überhaupt einmal eine Spezialisierung oder Fachanwaltschaft in Frage kommen würde, es sich um das Strafrecht handeln müsste. Auch während des Referendariats in Regensburg und bei der Staatsanwaltschaft Amberg hat sich dieser Spezialisierungswunsch, Strafverteidiger zu werden, verfestigt.


Meine Haupttätigkeit liegt im Bereich der gerichtlichen und außergerichtlichen Strafverteidigung; beginnend mit dem ersten Anfangsverdacht, dem Ermittlungsverfahren bis hin zur letzten Tatsacheninstanz. Ich verteidige grundsätzlich bei allen Delikten ohne Ausnahme, sowohl als Wahlverteidiger, als auch als Pflichtverteidiger.


Strafrechtliche Beratungen gehören selbstverständlich ebenso zum Angebot meiner Kanzlei. Die Beratungskosten werden entweder gemäß § 34 RVG individuell vereinbart oder die Abrechnung erfolgt mittels eines vom Amtsgericht ausgestellten und mitzubringenden Beratungshilfescheins.


Natürlich arbeite ich auch zu den Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen und der Pflichtverteidigung. Die Vergütungen werden gesetzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet oder nach individueller Honorarvereinbarung.


Es empfiehlt sich übrigens möglichst frühzeitig Kontakt zum Rechtsanwalt aufzunehmen um zumindest eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen und nicht erst zu warten, bis die Anklageschrift oder der Strafbefehl zugestellt wird. Bereits vor der ersten Vernehmung durch die Polizei sollte man über seine Rechte und vor allem die richtige Verhaltensweise im Strafverfahren informiert sein und die Vorgehensweise abklären.


Ansonsten hier noch ein kleiner Auszug aus unserem regelmäßigen Tätigkeitsfeld:

 

  • Gewaltdelikte aller Art (z.B. Sexualdelikte, Körperverletzung, Raub, Nötigung)
  • Vermögensdelikte aller Art (z.B. Diebstahl, Betrug, Leistungserschleichung)
  • Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt
  • Brandstiftung und Sachbeschädigung
  • Fälschungsdelikte
  • Aussagedelikte (z.B. Meineid, falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat)
  • Insolvenzstraftaten
  • Steuerstrafrecht (v.a. Steuerhinterziehung)
  • Betäubungsmittelstrafrecht (v.a. Besitz/Handel von/mit Betäubungsmitteln)
  • Straßenverkehrsdelikte (näheres dazu unter der Rubrik Verkehrsrecht)
  • Verstöße gegen das Waffengesetz (näheres dazu unter der Rubrik Waffenrecht)

 

 

Wir helfen unter anderem auch bei diesen Verfahrensarten:

 

  • Ermittlungsverfahren
  • Strafbefehlsverfahren
  • Berufung und Revision gegen Strafurteile
  • Berufsverbot
  • Haftbefehl (Untersuchungshaft)
  • Haftaufschub
  • Unterbringungsbefehl
  • Bewährungswiderruf
  • Unterbringung in der Entziehungsanstalt oder Psychiatrie
  • Verfall und Einziehung
  • Strafvollstreckung
  • Kostenfestsetzung
  • Zeugenbeistand
  • Nebenklage
  • Strafantragsstellung



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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