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Verkehrsrecht

 

Als Strafverteidiger wird man zwangsläufig auch zu einem großen Anteil der täglichen Arbeit mit Delikten rund um den Straßenverkehr konfrontiert. Dementsprechend ist hieraus auch der Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht entstanden. Die regelmäßig von mir verteidigten Straßenverkehrsdelikte sind das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkohol (als Trunkenheitsfahrt bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs häufig in Kombination mit fahrlässiger Körperverletzung). Bereits das von Jugendlichen gerne praktizierte Tuning des Motors zur Leistungssteigerung führt nicht nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zur Gefährdung des Versicherungsschutzes, sondern oftmals auch zum Betrieb des Fahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und damit einer Straftat.

 

Weitere Delikte, die ich regelmäßig verteidige, sind noch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“) und das Fahren trotz Fahrverbots.

 

Häufige Konsequenz der o.a. Taten in Form eines Urteils oder Strafbefehls:

 

  • Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre für den Neuerwerb
  • Fahrverbot

 


Der Führerscheinentzug sowie die Fahrerlaubnissperre vom Strafrichter sind jedoch oft nur der Anfang. Die Verwaltungsbehörden (z.B. das Landratsamt Regensburg oder die Führerscheinstelle der Stadt Regensburg) können je nach Einzelfall zwingend per Gesetz oder nach pflichtgemäßem Ermessen die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“) anordnen, wodurch die Fahrerlaubnis oftmals über einen viel längeren Zeitraum verwehrt bleibt. Gewaltdelikte und Auffälligkeiten mit hohen Alkoholwerten oder unter Drogen auch außerhalb des Straßenverkehrs führen immer öfter zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen rund um die Fahrerlaubnis. Diese Fälle aus dem Öffentlichen Recht übernehme ich ebenfalls.

 

Ebenso übernehme ich Bußgeldverfahren aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Bußgeldbescheid mit Fahrverbot) nach Rücksprache im Einzelfall.

 

Letztlich nehme ich - oftmals bedingt durch vorangegangene, strafrechtliche Vertretung - auch regelmäßig zivilrechtliche Interessen nach Verkehrsunfällen wahr. Hierzu gehört die Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, insbesondere auch Forderungen nach Schmerzensgeld durch einen Verkehrsunfall.

 



 

 

 

 

 

 

 

 

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