Interessenschwerpunkte
Was ist mein Spezialgebiet?
Diese Frage hört man immer wieder.
Das schöne am Beruf des Rechtsanwalts ist, dass man seine
gesamten durch das Studium erworbenen Rechtskenntnisse einsetzen
kann. Als Richter, Staatsanwalt, Beamter oder Angestellter in der
Wirtschaft hat man diese Möglichkeit meist nicht, da sehr
oft nur einzelne Rechtsgebiete zum Aufgabengebiet gehören.
Dennoch kommt man aufgrund der Fülle und Vielfalt der verschiedenen
Rechtsmaterien nicht umhin, gewisse Teilbereiche des Rechts als
Schwerpunkte zu setzen. Der deutlichste Schwerpunkt meiner Tätigkeit
ist im Strafrecht zu finden. Um auf dem Gebiet des Strafrechts
als Strafverteidiger besonders qualifiziert arbeiten zu können,
habe ich deshalb unter Vorlage der gesetzlich vorgesehenen Unterlagen
bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Erlaubnis zur Führung
der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" beantragt.
Mit Urkunde vom 26.06.2004 hat mir der Vorstand der Rechtsanwaltskammer
Nürnberg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.
Zusätzlich habe ich auch Interessenschwerpunkte,
welche zwar nicht den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeiten
bilden, aber -wie der Name schon sagt- von besonderem Interesse sowohl
im privaten, als auch im beruflichen Bereich sind.
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