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Waffenrecht

 

Bereits seit meiner Jugend bin ich als Sportschütze mit dem Umgang und den Genehmigungsvoraussetzungen von Schusswaffen vertraut.


Die behördlichen Verfahren betreffend den Erwerb, den Besitz und das Führen von Waffen kenne ich daher aus eigener Praxis.


Diese Praxis konnte ich in vielen Jahren durch meine Vorstands-Tätigkeit in einem Schützenverein erheblich erweitern, da hierbei ständig Waffenbeantragungen, behördliche Auflagen, gesetzliche bzw. Vereins- und Verbandsvorschriften, Weiterbildungen usw. auf der Tagesordnung stehen.


Die Straftatbestände im Waffenrecht (v.a. unerlaubter Besitz und Erwerb sowie unerlaubtes Führen von Waffen) gehören selbstverständlich ebenfalls zu diesem Interessenschwerpunkt (Siehe auch Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht).


Ein deutlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf diesem Gebiet liegt in der Beratung bezüglich Genehmigung von Waffen, sicherer Aufbewahrung und Transport dieser und Problemen mit den Ämtern wegen drohendem Verlust der waffenrechtlichen Berechtigungen.


Nach mehreren Änderungen des Waffenrechts -vor allem wegen Gewaltdelikten unter Waffeneinsatz in den letzten Jahren- kam es zu deutlich erhöhtem Beratungsbedarf und auch Problemen mit der Umsetzung des neuen Waffenrechts in die Praxis: Zuvor erlaubte Waffen sind nun verboten und die Aufbewahrungsrichtlinien wurden zum Gesetz.

 
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